Brema Handels GmbH – Allgemeine Geschäfts-, Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Allgemeines
Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Lieferbedingungen. Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigen. Sie gelten in jedem Fall für Bestellung, für die sie getroffen wurden; für spätere Bestellungen gelten wieder diese AGB.
Abweichende Vereinbarungen sowie Abreden, Zusicherungen etc. bedürfen der Schriftform. Es findet ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen Anwendung, auch wenn der Käufer seinen Firmensitz im Ausland hat.
2. Auskünfte und Beratungen
Auskünfte und Beratungen durch unsere Mitarbeiter erfolgen nach bestem Wissen und Können, jedoch freibleibend und unverbindlich. Sie begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis, auch keine Nebenverpflichtungen aus dem Kaufvertrag, so dass wir aus dieser Tätigkeit nicht haften. Auskünfte und Beratungen sind ein freiwilliger Kundendienst, der keinerlei Haftung unsererseits oder unserer Mitarbeiter begründet.
Zusicherungen sind nur verbindlich, wenn diese schriftlich durch die Geschäftsleitung erfolgen.
3. Umfang der Lieferpflicht
Das Eigentum und das Urheberrecht an allen zum Angebot gehörenden Unterlagen verbleiben bei uns. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugängig gemacht werden und sind uns auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben, insbesondere dann wenn uns der Auftrag nicht erteilt wird.
4. Lieferung
Unsere Lieferungen erfolgen, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Frachtkosten, die durch Express- oder Eilgut entstehen gehen immer zu Lasten des Bestellers.
5. Liefertermine bzw. -Fristen
Diese sind dann und insoweit nicht verbindlich, als von der Brema Handels GmbH nicht zu vertretende Lieferschwierigkeiten bei der Auftragserfüllung entgegenstehen. Die Brema Handels GmbH behält sich in derartigen Fällen ausdrücklich das Recht vor, angenommene Aufträge innerhalb angemessener Frist zu stornieren. Jedenfalls ist die Brema Handels GmbH berechtigt die bestellten Warenmengen zu kürzen und die Lieferung auf vorrätige Waren zu beschränken. Die Brema Handels GmbH übernimmt keine Haftung für allfällige Nachteile des Käufers, die aus Lieferverzögerungen bzw. Nichtlieferungen aus welchen Gründen auch immer entstehen.
Fälle höhere Gewalt, auch Betriebsstörungen, Warenmangel usw. berechtigen uns zur Aufschiebung der Lieferung, ohne dass dem Besteller deswegen ein Rücktrittsrecht oder irgendwelche Schadenersatzansprüche zustehen.
6. Preise
Es haben grundsätzlich die am Tag der Bestellung geltenden Preise zuzüglich MwSt. Gültigkeit. Unsere Preise verstehen sich ab Werk bzw. Auslieferungslager. Brema Handels GmbH – Allgemeine Geschäfts-, Verkaufs- und Lieferbedingungen.
7. Zahlungsbedingungen
Die Preisangaben verstehen sich in EURO zuzüglich Fracht und Verpackungskosten.
Zahlungsverpflichtungen aus Rechnungen sind, wenn nicht anders schriftlich vereinbart innerhalb von 8 Tagen -2% Skonto oder 14 Tagen zu erfüllen. Bei Verzug ist die Firma Brema Handels GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 1 % pro Monat zu verrechnen.
Gerät der Kunde in Verzug, so ist die Firma Brema Handels GmbH berechtigt, vom Kunden geleistete Zahlungen – unabhängig von dessen Widmungen – auf eine Schuld Ihrer Wahl zu widmen und anzurechnen.
Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlung einstellt oder eine Bank einen Scheck oder eine Lastschrift nicht einlöst, ist die Brema Handels GmbH zum sofortigen Rücktritt des Vertrages ohne vorherige Ankündigung berechtigt.
Gleiches gilt bei Bekannt werden von Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Kunden nachhaltig in Frage stellen.
Bei Vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Firma Brema Handels GmbH zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet.
Bei einer solchen Rückabwicklung steht der Firma Brema Handels GmbH ein pauschaler Schadenersatz in der Höhe von zumindest 25 % des Kaufpreises zu.
Die Firma Brema Handels GmbH ist weiters berechtigt ein Benützungsentgelt von 20 % des Kaufpreises pro Jahr der Benützung und eine gleich hohe Abgeltung der eingetretenen Wertminderung zu fordern.
Für den Fall des Zahlungsverzuges verpflichtet sich der Kunde alle dem Verkäufer entstehenden Kosten, Spesen und Barauslagen aus welchen Titeln Sie immer resultieren und die diesem durch die Verfolgung seiner berechtigten Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis entstehen, insbesondere die tarifmäßigen Kosten der Einschaltungen eines Inkassobüros oder eines Rechtsanwaltes zu ersetzen.
8. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Brema Handels GmbH. Bei Schecks oder Wechsel bis zur Einlösung derselben. Unbezahlte Ware darf weder verkauft, verpfändet noch sicherungsübereignet werden.
9. Gewährleistung
Der Käufer hat die Sendung sofort nach Erhalt quantitativ und qualitativ auf Richtigkeit zu prüfen. Beanstandungen können nur anerkannt werden, wenn diese unverzüglich nach Erhalt der Ware gemacht werden. Sind begründete Mängel aufgetreten, beschränken sich die Ansprüche des Käufers auf Ersatzlieferung.
Darüberhinausgehende Ersatzansprüche jeglicher Art, auch solche welche im Zusammenhang mit der Verarbeitung oder Anwendung der Waren bestehen sollten sind ausgeschlossen.
10. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Graz und zwar auch bei Lieferungen ab anderen Stationen. In Streitfällen aus diesen wie aus allen künftigen Geschäften unterwerfen sich Käufer und Verkäufer dem Gerichtsstand des Erfüllungsortes Graz.
Stand 02.01.2007